Führerscheinklasse C

LKW-Führerschein

Hier findest du alle Informationen zur Fahrschulklasse C.

Den Führerschein der Klasse C führen wir bei uns in Kooperation mit der Fahrschule Werther durch.

Klasse C

Die Fahrschulklasse C erlaubt, das Fahren „schwererer LKW“:

  1. LWK mit einer zGM von mehr als 3.500kg (nach oben unbegrenzt)
  2. Auch mit Anhänger bis 750kg zGM

Alter: 21 Jahre
Anmeldung: Mit 20 1/2 Jahren

Für den Führerschein der Klasse C ist der Vorbesitz des Führerscheins der Klasse B Voraussetzung.

Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine normale Ausbildung der Führerscheinklasse C. Dies ist keine zertifizierte Ausbildung.

Klasse CE (Erweiterung)

Die Fahrschulklasse CE erweitert den Führerschein der Klasse C. Die Klasse CE erlaubt, das Fahren „schwerer“ Lastzüge der Klasse C mit Anhängern über 750kg zGM.

Alter: 21 Jahre
Anmeldung: Mit 20 1/2 Jahren

Die Führerscheinklasse CE setzt den Führerschein der Klasse C voraus.

Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine normale Ausbildung der Führerscheinklasse C. Dies ist keine zertifizierte Ausbildung.

Klasse C1

Vorbesitz: Klasse B
Mindestalter: 18 Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Klasse C1E (Erweiterung)

Beinhaltet BE, D1E, sofern Klasse D1 vorhanden

Vorbesitz: Klasse C1

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen.
Auf das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs kommt es nicht mehr an. Technische Vorschriften bezüglich der Kraftfahrzeuge sind zusätzlich zu beachten.

Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.

Mädchen Verkehrsübungsplatz Autoführerschein
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Tel: 0176 - 39 01 46 20

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E-Mail: info@fahrschule-melsungen.de

Bürozeiten: Do. / 17:30 - 18:00 Uhr
Unterrichtszeiten: Do. / 18:00 - 19:30 Uhr
Telefonische Errreichbarkeit: Mo. bis Do. / 13:30 - 17:30 Uhr

Kontakt

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